Private Haftpflichtversicherung
Wer einem
anderen einen Schaden zufügt, der muss dafür
haften. Die private Haftpflichtversicherung ersetzt den ent-
standenen Schaden.
Auch eine
leichte Unachtsamkeit wie z.B. ein Vorfahrtsfehler
beim Fahrradfahren oder eine unachtsam weggeworfene
Zigarette können Folgeschäden in Millionenhöhe
verursachen.
Insbesondere bei Personenschäden, können die Schaden-
ersatzforderungen den finanziellen Ruin des Verursachers
bedeuten. Die private Haftpflichtversicherung ist ein Muss für
jedermann.
Ehepartner, nicht verheiratete Lebenspartner, minderjährige
Kinder und auch unverheiratete volljährige Kinder solange
sie in der Schul- bzw. ersten Berufsausbildung sind und bei
den Eltern wohnen, sind mitversichert. Zieht ein Paar zu-
sammen, kann ein Vertrag gekündigt werden und der Lebens-
partner in die Police des anderen ohne Mehrkosten einge-
tragen werden.